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Der katholische Religionsunterricht ist nach der Verfassung (Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Artikel 7.3) ordentliches Lehrfach und wird mit kirchlicher Bevollmächtigung - Missio canonica - erteilt. Er nimmt die Lebenswirklichkeit und die Sinnfragen von Kindern und Jugendlichen in den Blick und stellt sie in den Horizont des christlichen Glaubens.
Auf diesem Hintergrund befähigt der Religionsunterricht „zu persönlicher Entscheidung in Auseinandersetzung mit Konfessionen und Religionen, mit Weltanschauungen und Ideologien und fördert Verständnis und Toleranz gegenüber der Entscheidung Anderer“.
(Gemeinsame Synode der Deutschen Bistümer: „Der Religionsunterricht in der Schule" - 1975)
Zusammen mit anderen Trägern (Landesmediendienste, Kommunen, Kirchen...) betreibt das Bistum in den drei großen Städten die jeweiligen Medienläden - alle Details finden sich auf deren Seiten.
In den drei Medienläden findet sich übrigens auch ein großer Teil der Bibliothek des früheren "Katechetischen Instituts" des Bistums Trier...