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Eine Galerie

Räume der Stille in Schulen im Bistum Trier

"Inmitten des turbulenten Schullebens bietet der Raum der Stille Schülerinnen und Schülern, sowie auch dem Kollegium die Möglichkeit still zu werden, der Gegenwart Gottes inmitten der Anforderungen des Schullebens nachzuspüren, in sich hineinzuhorchen und das eigene Dasein in religiöser Dimension, als geschenktes, bejahtes Dasein- vielleicht gerade im Gegensatz zu den Leistungsanforderungen in der Schule- zu erfahren . Damit eröffnet der Raum der Stille die Möglichkeit, sich selbst, einander und Gott in Stille zu begegnen und im Miteinander-Still -Sein Stärke und Solidarität zu erfahren. Gleichzeitig stellt der Raum der Stille das sichtbare Zeichen der Gegenwart Gottes dar"

(Auszug aus dem Konzept zum "Raum der Stille" der Fachkonferenz Religion an der Julius Wegeler Schule in Koblenz )

Fördermöglichkeiten

  • Bezuschussung der Ausstattung von Gottesdiensträumen in staatlichen Schulen

    • Die Fachkonferenz Kath. Religion an der jeweiligen Schule legt  in Absprache mit der Schulleitung und der Schulkonferenz ein schulpastorales Konzept vor, in dem der Gottesdienstraum einen festen Platz hat und regelmäßig genutzt wird.
    • Der Gottesdienstraum wird ausschließlich genutzt für unterschiedliche Gottesdienstformen bzw. als Stilleraum
    • Die Bezuschussung bezieht sich ausschließlich auf die Ausstattung des Raumes (z. B. Hocker, Bibelpult, Schrank etc.).
    • Der Zuschuss pro Schule beträgt maximal 2.000,00 Euro und wird durch die Schulleitung bei dem jeweils zuständigen Religionspädagogen der Schulabteilung beantragt.
    • Der jährliche Rückblick auf die Erfahrungen mit der Nutzung des Raumes soll in der Beratung für andere Schulen nutzbar gemacht werden.
    • Anzustreben ist eine Anbindung an die pastoralen Felder vor Ort (z. B. Pfarrgemeinde; Dekanat).
    • Der Schulträger ist verpflichtet, bei einer Umwidmung des Raumes vor Ablauf von 5 Jahren die mit dem Zuschussbetrag angeschafften mobilen Ausstattungsgegenstände unaufgefordert an das Bistum, Abteilung Schule und Hochschule (ZB 1.4.), zurückzugeben. Auch die Gegenstände, die direkt vom Bistum zur Verfügung gestellt wurden, sind wieder abzugeben.

    Trier, 16. Januar 2012

    ZB 1.4 Schule/Hochschule  

     

    Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die für Ihre Schulform zuständigen ReferentInnen der Abteilung Schule und Hochschule im Bischöflichen Generalvikariat Trier.