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Das Lehramtsstudium an den Hochschulen im Bistum Trier richtet sich nach den staatlichen und kirchlichen Vorgaben. Die Studierenden werden nach den verbindlichen Studienplänen unterrichtet. Diese sind mit den Bistümern abgestimmt.
Das Fach Katholische Religion an den Schulen hat Verfassungsrang, ist demnach auch staatlich garantiert. Es muss aber in einer multireligiösen Gesellschaft immer wieder sein Profil schärfen. Das geschieht im Dialog von Staat und Kirche z.B. in Lehrplankommissionen und Schulbuchausschüssen.
Wie in den anderen Erzbistümern und Bistümern wurden im Bistum Trier an den Hochschulstandorten (Trier – Koblenz – Saarbrücken) Mentorate eingerichtet. Lehramtsstudierende nehmen während des Studiums verpflichtend an den Angeboten der Mentorate teil und erfahren damit eine notwendige Vertiefung des Studiums und auch eine Weiterentwicklung des Glaubens.
Die Arbeit der Mentorinnen und Mentoren wird von den Referentinnen und Referenten der Schulabteilung begleitet.
Ausführungsbestimmungen zur Kirchlichen Studienbegleitung für Studierende der Katholischen Religionslehre/Theologie/Religionspädagogik mit dem Berufsziel „Religionslehrerin/Religionslehrer“ im Bistum Trier (KA 2007 Nr. 98)