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Die Selbstverpflichtungserklärung ist an den Schulen in Trägerschaft des Bistums Trier von den dort tätig werdenden bzw. tätigen Personen zu unterzeichnen, die in keinem arbeitsvertraglichen Beschäftigungsverhältnis mit dem Bistum Trier stehen (z.B. Referendarinnen und Referendare, Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter, Instrumentallehrerinnen und Instrumentallehrer, Ehrenamtliche).
Der Verhaltenskodex gilt an den Schulen in Trägerschaft des Bistums Trier als Dienstanweisung für alle Lehrkräfte und Mitarbeitende.
Die Schulen in Trägerschaft des Bistums Trier verstehen sich als Lern- und Lebensräume, in denen Schülerinnen und Schüler sich angenommen und sicher fühlen und in denen die Entfaltung ihrer Begabungen unterstützt wird. Die Selbstverpflichtungserklärung ist Teil dieses Selbstverständnisses und damit der Verantwortung der Schulen für das Wohl und den Schutz der anvertrauten Schülerinnen und Schüler.
Die Selbstverpflichtungserklärung zum grenzachtenden Umgang gibt einen verbindlichen Rahmen vor, um sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche und sexuellem Missbrauch wirksam vorbeugen zu können. Sie leitet sich ab von der Rahmenordnung zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und erwachsenen Schutzbefohlenen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz vom 26.08.2013 (KA 2013 Nr. 204).
Sie versteht sich als Beitrag zu einer Kultur der Achtsamkeit und Wertschätzung, wie sie im Rahmenleitbild Den ganzen Menschen bilden für die Schulen in Trägerschaft des Bistums Trier verankert ist: „Katholische Schulen fördern eine Kultur der Achtsamkeit und Wertschätzung. Diese schafft Nähe und Geborgenheit und führt so zur Stärkung der Persönlichkeit. Fürsorge, Freundlichkeit, Respekt und Disziplin prägen den Umgang miteinander.“ (Leitsatz 8)
Sie trägt dazu bei, dass die Schulen für Schülerinnen und Schüler ein sicherer Ort sind.
Die Selbstverpflichtungserklärung ist an den Schulen in Trägerschaft des Bistums Trier von den dort tätig werdenden bzw. tätigen Personen zu unterzeichnen, die in keinem arbeitsvertraglichen Beschäftigungsverhältnis mit dem Bistum Trier stehen (z. B. Referendarinnen und Referendare, Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter, Instrumentallehrerinnen und Instrumentallehrer, Ehrenamtliche
Aus dem Selbstverständnis der Schulen, wie es im Rahmenleitbild grundgelegt ist, ergeben sich grundlegende Verhaltensweisen, die auch für dort tätige Personen gelten, die in keinem arbeitsvertraglichen Beschäftigungsverhältnis mit dem Bistum Trier stehen.
(Ich...) verpflichte mich, alles in meinen Kräften Stehende zu tun, dass niemand den mir anvertrauten Kindern und Jugendlichen seelische, körperliche oder sexualisierte Gewalt antut.
Die Selbstverpflichtungserklärung ist an den Schulen in Trägerschaft des Bistums Trier von den dort tätig werdenden bzw. tätigen Personen zu unterzeichnen, die in keinem arbeitsvertraglichen Beschäftigungsverhältnis mit dem Bistum Trier stehen (z.B. Referendarinnen und Referendare, Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter, Instrumentallehrerinnen und Instrumentallehrer, Ehrenamtliche).