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Die Einführung von Präventionsbeauftragten an Schulen in Trägerschaft des Bistums Trier ist Teil der Umsetzung der Präventionsordnung des Bistums. Sie orientiert sich an der Rahmenregelung Geschulte Person im Bereich Prävention sexualisierter Gewalt von 2017. www.praevention.bistum-trier.de
In Angleichung an die Sprachregelung in den Bistumsschulen für Lehrkräfte, die mit besonderen Aufgaben beauftragt sind, werden die geschulten Personen als Präventionsbeauftrage bezeichnet.
Die Einführung von eigens geschulten Präventionsbeauftragten an den Schulen ergibt sich aus der Präventionsordnung:
Nr. 6: Qualitätsmanagement
Die Träger haben die Verantwortung dafür, dass Maßnahmen zur Prävention nachhaltig Beachtung fi nden und fester Bestandteil ihres Qualitätsmanagements sind. Für jede Einrichtung und für jeden Verband sowie ggf. für den Zusammenschluss mehrerer kleiner Einrichtungen muss eine für Präventionsfragen Geschulte Person zur Verfügung stehen, die den Träger bei der Umsetzung des institutionellen Schutzkonzepts beraten und unterstützen kann. (KA 2013, Nr. 204, Teil B, Abschnitt I, Ziff er 6)
Damit sind bestimmte Elemente für die Einführung von Präventionsbeauftragten an Bistumsschulen vorgegeben:
Die Präventionsbeauftragten sind an den Schulen Ansprechpersonen für Fragen der Prävention sexualisierter Gewalt. Darüber hinaus fördern sie die Implementierung von Prävention in der Schule.
Im Einzelnen gehören zu den Aufgaben
Fragen der Intervention gehören nicht zum Aufgabenbereich der Präventionsbeauftragten.
Für die Auswahl einer geeigneten Person empfiehlt sich die Beachtung folgender Kriterien:
Die Präventionsbeauftragten werden für ihre Aufgaben von der Fachstelle Kinder- und Jugendschutz durch eine Qualifikationsmaßnahme geschult. Die Kosten der Schulung trägt das Bistum.
Über die erfolgreicher Teilnahme an der Schulung erhält der Präventionsbeauftragte ein Zertifikat.
Die Ernennung zum Präventionsbeauftragen erfolgt durch den Schulträger nach Vorlage des Zertifikats. Die Ernennung erfolgt für die Dauer von fünf Jahren.