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Die vom Bischof beauftragten Ansprechpersonen nehmen Hinweise oder gewichtige Anhaltspunkte für einen sexuellen Missbrauch an Minderjährigen oder an erwachsenen Schutzbefohlenen durch Kleriker, Ordensleute oder andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im kirchlichen Bereich entgegen und nehmen eine erste Bewertung der Hinweise auf ihre Plausibilität vor.
Grundlage für die Verfahrensschritte sind die vom Bischöflichen Generalvikariat verbindlich in Kraft gesetzen Prozessbeschreibungen.
Gehen beim Schulträger Anschuldigungen oder gewichtige Anhaltspunkte für einen sexuellen Missbrauch an Minderjährigen oder erwachsenen Schutzbefohlenen durch eine Lehrkraft bzw. durch eine Mitarbeiterin/einen Mitarbeiter der Schule ein, informiert der Schulträger schnellstmöglich und unmittelbar
Gehen bei der Schulleitung Anschuldigungen oder gewichtige Anhaltspunkte für einen sexuellen Missbrauch an Minderjährigen oder erwachsenen Schutzbefohlenen durch eine Lehrkraft bzw. durch eine Mitarbeiterin/einen Mitarbeiter der Schule ein, informiert die Schulleitung schnellstmöglich und unmittelbar
Gehen bei einer Lehrkraft bzw. einer Mitarbeiterin/einem Mitarbeiter Anschuldigungen oder gewichtige Anhaltspunkte für einen sexuellen Missbrauch an Minderjährigen oder erwachsenen Schutzbefohlenen durch eine Lehrkraft bzw. eine Mitarbeiterin/einen Mitarbeiter der Schule ein, informiert die Lehrkraft bzw. die Mitarbeiterin/der Mitarbeiter schnellstmöglich und unmittelbar
Das weitere Vorgehen bei einem begründeten Verdacht des sexuellen Missbrauchs richtet sich nach den Leitlinien für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und erwachsener Schutzbefohlener durch Kleriker, Ordensangehörige und andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz (2013) sowie nach dem Allgemeinen Interventionsverfahren des Bischöflichen Generalvikariates bei sexuellem Missbrauch.
Die einzelnen Schritte des Informationsprozesses können je nach Situation gegebenenfalls auch variieren.
Die Lehrkräfte und die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter einer Schule, in der einer Lehrkraft oder einer Mitarbeiterin/einem Mitarbeiter eine Straftat wegen sexuellen Missbrauchs einer Schülerin/eines Schülers vorgeworfen wird, stehen vor vielen Fragen:
Für sie bietet dieser 4. Teil des Interventionsplans ein Angebot der Bearbeitung, das sich über circa ein Jahr erstreckt. In Absprache mit dem ZB 1.7 Beratung und Prävention, des SB 1 Ziele und Entwicklung und des SB 2 Personalplanung und Personalentwicklung kann auf die Unterstützungsangebote der Lebensberatungsstellen, der Fachgruppen Organisationsberatung und Supervision sowie des Coachings zurückgegriffen werden.
Die Schulleitung kann über die Leitung der örtlichen Lebensberatungsstelle eine Fachperson zu einem Sondierungsgespräch einladen, um den im Folgenden beschrieben Beratungs- und Bearbeitungsprozess in Gang zu setzen.
Der Beratungs- und Bearbeitungsprozess kann in drei Phasen gegliedert werden, die gleitend ineinander übergehen und je nach Situation von unterschiedlicher Dauer sein können. Die Phasen werden durch die betroffenen Personen in der Schule den Erfordernissen entsprechend ausgestaltet.
Die Schulleitung ermittelt mit der Schul-MAV, dem Krisenteam der Schule und der Leitung der örtlichen Lebensberatungsstelle in einem Sondierungsgespräch den Unterstützungsbedarf und entscheidet über den weiteren Begleitprozess.
Die Schulleitung erarbeitet anschließend gemeinsam mit der Schul-MAV, dem Krisenteam und der externen Fachkraft einen Unterstützungsplan. Dieser kann u. a. verschiedene Gesprächsmöglichkeiten beinhalten.
Entwicklung von Perspektiven für den Schulalltag:
Entwicklung von Perspektiven für die Zukunft, z. B.
Die Schulleitung erarbeitet zusammen mit dem Krisenteam und in Absprache mit der Leitung der Lebensberatungsstelle Möglichkeiten der Refl exion für Lehrkräfte und Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter, für Schülerinnen/Schüler sowie für Eltern.
Der Schulträger wird über die Ergebnisse der Bilanzierungsgespräche und einen möglichen weiteren Unterstützungsbedarf informiert.
Mitarbeitende der Bistumsschulen können bei der örtlichen Lebensberatungsstelle des Bistums Trier Unterstützung durch eine vertrauliche Beratung einholen, wenn sie klären wollen, wie von ihnen wahrgenommene Hinweise vom Gefährdungsgrad her einzuschätzen sind bzw. wenn sie in den Überlegungen zur weiteren Vorgehensweise begleitet werden wollen.
Eine Weitergabe von Inhalten des Gesprächs durch die beratende Fachkraft erfolgt nicht, außer wenn diese zu der Einschätzung kommt, dass eine akute Kindeswohlgefährdung vorliegt und sie gemäß gesetzlicher Vorgaben die Pflicht zur Information hat, um Schaden an Leib und Leben zu verhindern.
Die Fachgruppe Organisationsberatung und die Fachgruppe Supervision und Coaching sowie die Lebensberatungsstellen unterstützen den Bearbeitungsprozess und bieten Gesprächsangebote.
Frank Kilian
SB 1.1 Organisationsentwicklung, Prozessmanagement
Bischöfliches Generalvikariat
Mustorstraße 2, 54290 Trier
Telefon (0651) 7105-197
Mail
Dr. Gerd Fösges
Lebensberatung
Kochstraße 2, 54290 Trier
Telefon (0651) 99 46 92 33
Mail
Unter www.lebensberatung.info sind die ausführlichen Adressen und die Inhalte der Lebensberatungsstellen abrufbar.