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Ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden von der Schulleitung schriftlich aufgefordert, ein EFZ zu beantragen und bis spätestens drei Wochen vor Beginn der Maßnahme vorzulegen.
Das von der Schule ausgefüllte Antragsformular Erweitertes Führungszeugnis für Ehrenamtliche (Seite 4 bzw. Seite 5 für Rheinland-Pfalz bzw. Saarland) ist dem Schreiben der Schulleitung beizulegen.
Gleichzeitig teilt die Schulleitung dem Kirchlichen Notariat mit dem Formular Übersicht der angeforderten erweiterten Führzeugnisse für Ehrenamtliche (Seite 6) mit, welche Personen zur Abgabe eines EFZ schriftlich aufgefordert wurden. Das EFZ erhalten die ehrenamtlich Tätigen unter Vorlage des Antragsformulars Erweitertes Führungszeugnis für Ehrenamtliche bei ihrer zuständigen Meldebehörde. Die ehrenamtlich Tätigen senden das EFZ mit einem Hinweis auf die jeweilige Schule an das kirchliche Notariat:
Kirchlicher Notar
Herrn Dr. Ulrich Wierz – persönlich/vertraulich –
Kirchliches Notariat | Bischöfliches Generalvikariat
Mustorstraße 2 | 54290 Trier
Der kirchliche Notar ist zur Aktenführung und Prüfung befugt, unterliegt aber zugleich der Verschwiegenheitspfl icht eines Notars. Wenn die Rücksendung des Originals des EFZ gewünscht wird, so ist ein frankierter und adressierter Briefumschlag beizulegen. Das Kirchliche Notariat wird den Eingang bzw. Nichteingang des jeweiligen EFZ der Schulleitung entsprechend dem auf dem Formular Übersicht der angeforderten erweiterten Führzeugnisse für Ehrenamtliche gewünschten Rückmeldedatum schriftlich bestätigen.
Die Formulare können Sie auf Din A4 vergrößert ausdrucken, kopieren und ausfüllen.